Veranstaltung zum neuen BKA-Gesetz (mit der Roten Hilfe)
Anfang Juni hat das Bundeskabinett in seltener Eintracht den "Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt", kurz BKA-Gesetz, abgenickt und es dem Parlament zur endgültigen Entscheidung überlassen. Das Gesetz, welches das Tätigkeitsfeld des Bundeskriminalamtes rechtlich beschränkt, ist 1951 erlassen worden und wurde bisher nur einmal im Jahre 1997 reformiert.
In dieser Veranstaltung wird die Rote Hilfe Hamburg das Gesetz vorstellen und kritisch beleuchten.
Montag, 29.9.2008
Beginn: 20:00 Uhr
kostenlos